Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Michelau | Online: https://www.gemeinde-michelau.de/
Sie sind hier: Gemeinde Michelau i.OFr. > Rathaus & Service > Verwaltung > Was erledige ich wo
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Eileen Beyersdorfer | 09571 9707-21 | E.02 | |
Birgit Hucke | 09571 9707-16 | E.01 | |
Lukas Rumler | 09571 9707-23 | 1.01 |