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Gemeinde Michelau | Online: https://www.gemeinde-michelau.de/
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Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) (mehr dazu siehe unter "Verwandte Themen" - "Reisgebewerbe; Erlaubnis").
Bestimmte Tätigkeiten sind jedoch reisegewerbekartenfrei (siehe "Verwandte Themen" - "Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis"). Von diesen Tätigkeiten unterliegen aber stattdessen einige der Anzeigepflicht bei der Gemeinde, sofern das Gewerbe nicht ohnehin gewerbeanzeigepflichtig ist. Dies sind:
Sie haben insofern eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gemeinde zu erstatten. Die örtliche Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Eileen Beyersdorfer | 09571 9707-21 | E.02 | |
Birgit Hucke | 09571 9707-16 | E.01 | |
Lukas Rumler | 09571 9707-23 | 1.01 | |
Detlef Sperlich | 09571 9707-32 | 2.13 |