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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 13.09.2023

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Rene Biesenecker 09571 9707-15 2.05 
Diana Seifert 09571 9707-12 2.02 
Yannic Wildner 09571 9707-34 2.13 
Christin Wolters 09571 9707-13 2.02 
Oliver Butz 09571 9707-20 2.06 
Stephan Meier 09571 9707-22 2.03 


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