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Gemeinde Michelau | Online: https://www.gemeinde-michelau.de/
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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Gerd Bergmann | 09571 9707-18 | E.04 |